Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fahrservice H. Badran
(im folgenden: FSB)


§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle vom FSB erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten die Bedingungen als verbindlich angenommen. Gegenbestätigungen desAuftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auftragserteilungen, auch telefonische, bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch den FSB. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Fahrzeuge, gewünschtes Fahrzeug und den zeitlichen Umfang des Auftrags dem FSB innerhalb einer zumutbaren Frist mitzuteilen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FSB. Die erteilten Anfragen werden regelmäßig unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, bearbeitet. Der FSB hält sich an die in seinem Angebot angegebenen Preise 7 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der FSB die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.

 

§ 3 Preise
Die Preise sowie Zusatzleistungen werden individuell mit dem Auftragsgeber schriftlich vereinbart. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Betriebstoffe für die Kraftfahrzeuge. Auftragsbedingt anfallende weitere Kosten, wie z.B. Park-, Mautgebühren, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für weitere vom Auftraggeber veranlasste Auslagen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der FSB über den in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 %, bei Kaufleuten in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der FSB ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

 

§ 5 Rücktritt und pauschaler Schadensersatz
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so ist der FSB berechtigt, einen angemessenen Ersatz für Aufwendungen und entgangenem Gewinn geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Der FSB ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Rücktritte müssen an Werktagen zwischen 09:00 und 20:00 und nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Pauschaler Schadensersatz wird wie folgt berechnet:

5-4 Tage vor Bereitstellung - 25% der Buchung des vereinbarten Betrags
3-2 Tage vor Bereitstellung - 50% der Buchung des vereinbarten Betrags
ab 24h vor Bereitstellung - 75% der Buchung des vereinbarten Betrags

Bei Stornierung vor Ort oder bei Nichterscheinen -100% der Buchung des vereinbarten Betrags

Dem Auftraggeber bleibt es in jedem Fall unbenommen den Nachweis zu führen, dass dem FSB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrers stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Auftraggebers trotz wiederholter Aufforderung durch den Fahrer kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. In diesem Fall der außerordentlichen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen. Unberührt davon bleibt auch die Haftung für Schäden durch unsachgemässes Verhalten des Auftraggebers. Sind Verursacher und Auftraggeber nicht identisch, haften beide als Gesamtschuldner.


§ 7 Haftung des Auftragnehmers/ Fristen
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der FSB für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des FSB entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des FSB. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages schriftlich beim FSB geltend gemacht werden.


§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Schriftformerfordernis
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.